In Ungarn ist der anwaltliche Auftrag und die Anwaltsvergütung frei zu vereinbaren

(Gesetz 2017:LXXVIII über die Anwaltstätigkeit, § 28 Abs. 1, § 30 Abs. 1).




Deshalb vereinbare ich mit meinen Mandanten die Vergütung immer individuell.

Von dem Charakter der Sache und von dem Streitwert abhängig offeriere ich eine Vergütung

  • auf Stundenbasis, oder
  • auf Festpreisbasis, oder
  • auf Prozentsatz-Basis im Vergleich mit dem Streitwert, eventuell
  • eine mit gemischter Konstruktion.