In Ungarn ist der anwaltliche Auftrag und die Anwaltsvergütung frei zu vereinbaren
(Gesetz 2017:LXXVIII über die Anwaltstätigkeit, § 28 Abs. 1, § 30 Abs. 1).
Deshalb vereinbare ich mit meinen Mandanten die Vergütung immer individuell.
Von dem Charakter der Sache und von dem Streitwert abhängig offeriere ich eine Vergütung
- auf Stundenbasis, oder
- auf Festpreisbasis, oder
- auf Prozentsatz-Basis im Vergleich mit dem Streitwert, eventuell
- eine mit gemischter Konstruktion.